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Stifter*in werden

Stiften tut gut - auch den Stiftenden!

Bleibende Werte schaffen Ihr Geld fließt nicht nur voll und ganz dem guten Zweck zu, es bleibt auch auf Dauer erhalten. Denn nur die Stiftungserträge können ausgegeben werden. Das Stiftungskapital wird sicher angelegt und bleibt unangetastet.

Steuern sparen Zuwendungen an unsere Stiftung sind bis zu einer Höhe von 20 % des zu versteuernden Einkommens und bis zu 1 Mio. Euro absetzbar. Die Zuwendungen sind frei von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Stifter*in werden: Ab € 250.- sind Sie mit dabei, ab € 500,- gehören Sie auf Wunsch der Stiftungsversammlung an. Bitte den Zeichnungsbrief ausfüllen und Betrag auf unser Stiftungskonto überweisen.

Anlässe zum Stiften Es gibt viele Anlässe, die zum Stiften einladen: ein Jubiläum, ein Geburtstag, ein fällig gewordener Sparvertrag, oder einfach der Wunsch, etwas Sinnvolles auf Dauer zu unterstützen.

Bankverbindung Stiftung Friedenskirche, Genobank Mainz eG, BLZ 550 606 11, Konto 312 312 - IBAN: DE91 5506 0611 0000 3123 12 BIC: GENODE51MZ6 - für Stiftungen, Anzahlungen auf eine Stiftung und Spenden für den Stiftungszweck.

Die Spenden können nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden, sondern müssen aus steuerlichen Gründen alsbald für den Stiftungszweck verwandt werden.

 

Alles zum Stifter werden finden Sie hier